
Gerichtssystem der Russischen Föderation
1. Gesetzgebung der Russischen Föderation über das Gerichtssystem
Die Gerichtsreform in der Russischen Föderation in den Jahren 2001-2003 hat die Gerichtsverfahren in Zivil- und Wirtschaftssachen wesentlich verändert.
Am 1. September 2002 traten die neue Arbitragegerichtsprozessordnung (nachfolgend APO) und am 1. Februar 2003 die neue Zivilprozessordnung (nachfolgend ZPO) in Kraft. Außerdem ist seit dem 27. Juli 2002 das föderale Gesetz „Über Schiedsgerichte in der Russischen Föderation" Nr. 102-FG vom 24. Juli 2002 anzuwenden.
Das Gerichtssystem wird insbesondere durch folgende Gesetze geregelt:
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föderales Gesetz vom 17. Dezember 1998 Nr. 188-FZ „Über Friedensrichter in der Russischen Föderation";
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föderales Gesetz vom 21. Juli 1994 Nr. 1 -FKZ "Über das Verfassungsgericht der Russischen Föderation";
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Gesetz der Russischen Föderation vom 7. Juli 1993 Nr. 5338-1 „Über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit",
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föderales Gesetz vom 24.07.2002 „Über Schiedsgerichte in der Russischen Föderation".
2. Struktur des Gerichtssystems der Russischen Föderation
Das staatliche Gerichtssystem in der Russischen Föderation besteht aus:
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Verfassungsgerichten (Verfassungsgericht der Russischen Föderation und Verfassungsgerichten der Subjekte der Föderation),
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ordentlichen Gerichten und
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Arbitragegerichten.
Ordentliche Gerichte verhandeln die Angelegenheiten mit Beteiligung von Bürgern, darunter auch Streitigkeiten aus bürgerlichen Rechtsverhältnissen, Familien-, Arbeits- und Erbrechtsverhältnissen.
Zur Kompetenz der Arbitragegerichte gehören Streitigkeiten, die mit der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit durch juristische Personen und Einzelunternehmer zusammenhängen.
3. Arbitragegerichte in der Russischen Föderation
3.1. Zuständigkeit der Arbitragegerichte
Im Allgemeinen kann man die Zuständigkeit von Arbitragegerichten als Zuständigkeit für die Verhandlung über wirtschaftliche Streitigkeiten zwischen juristischen und natürlichen Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben (Privatunternehmer), aus unterschiedlichen Rechtsverhältnissen definieren.
3.2. Verhandlung über Streitigkeiten vor Arbitragegerichten
Das Arbitragegerichtsverfahren folgt bei der Verhandlung von Wirtschaftssachen folgendem Instanzenzug:
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erste Instanz,
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Berufungsinstanz,
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Kassationsinstanz,
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Revisionsinstanz.
Gerichtsbeschlüsse von Arbitragegerichten können aufgrund des Bekanntwerdens neuer Tatsachen revidiert werden.
4. Ordentliche Gerichte in der Russischen Föderation
4.1. Zuständigkeit ordentlicher Gerichte
Die Zuständigkeit ordentlicher Gerichte wird durch die Vorschriften der Zivilprozessordnung und Strafprozessordnung geregelt.
Für die Verhandlung über Streitsachen in der ersten Instanz sind die Zuständigkeiten ordentlicher Gerichte unterschiedlich geregelt. Das Oberste Gericht der russischen Föderation verhandelt in der ersten Instanz nur Sachen von besonderer Bedeutung, z.B. die Anfechtung nicht normativer Akte des Präsidenten der Russischen Föderation. In anderen Fällen übt das Oberste Gericht der Russischen Föderation die Funktion als Kassations- und Revisionsgericht aus. Der Großteil der Streitsachen der ersten Instanz wird vor den Bezirksgerichten verhandelt.
4.2. Verhandlung von Streitsachen vor ordentlichen Gerichten
Die Befugnisse ordentlicher Gerichte werden durch Vorschriften der Zivilprozessordnung und Strafprozessordnung bestimmt. Es besteht folgender Instanzenzug:
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erste Instanz,
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Berufungsinstanz,
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Kassationsinstanz,
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Revisionsinstanz.
Ordentliche Gerichte sind darüber hinaus berechtigt, Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit neuen (auf den Fall bezogenen) Umständen zu überprüfen.
In den Kompetenzbereich ordentlicher Gerichte fallen grundsätzlich die nicht mit wirtschaftlicher Tätigkeit der Staatsbürger, Unternehmen, staatlichen Organe und Selbstverwaltungsorgane zusammenhängenden Streitigkeiten, insbesondere Streitigkeiten aus bürgerlichen, Familien- und Arbeitsrechtsverhältnissen und umweltrechtliche Streitigkeiten.
5. Schiedsgerichte in der Russischen Föderation
5.1. Allgemeine Bestimmungen
Die Tradition der Verhandlung von Streitigkeiten mit ausländischer Beteiligung vor internationalen Handelsschiedsgerichten geht in der Russischen Föderation noch auf Sowjetzeiten zurück.
Unter den auf dem Territorium der russischen Föderation tätigen ständigen Schiedsgerichten sind nach der Bedeutsamkeit und der Zahl der entschiedenen Streitigkeiten folgende zu nennen:
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Internationales Handelsschiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation (Moskau),
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Schiedsgerichte bei den Industrie- und Handelkammern von Moskau, St. Petersburg, Nishnij Nowgorod, Nowosibirsk, Ekaterinburg sowie von einigen anderen wichtigen Wirtschaftszentren der Russischen Föderation.
Der Anwendungsbereich der Schiedsgerichtsbarkeit erstreckt sich hauptsächlich auf bürgerlichrechtliche und wirtschaftsrechtliche Beziehungen. Im Bereich der unternehmerischen Tätigkeit sind Schiedsklauseln in Handelsverträgen, insbesondere in Kauf-, Liefer-, Beförderungsverträgen usw. stark verbreitet.
5.2. Voraussetzungen für die Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Übergabe einer Streitigkeit zur Verhandlung vor einem internationalen Handelsschiedsgericht oder nationalen Schiedsgericht ist der Abschluss einer Schiedsvereinbarung. Die Schiedsklausel kann Bestimmungen über das konkrete zuständige Schiedsgericht, seine Kompetenzen bezüglich der Verhandlung über Streitigkeiten, anwendbares materielles Recht sowie über Sprache und Ort des Gerichtsverfahrens enthalten.
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