
Firmengründung in Russland.
Unternehmensgründung in Russland
Ausländische Investoren können ihre Geschäftstätigkeit in Russland auf verschiedene Weise ausüben:
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durch den Export/Import von Waren/Dienstleistungen ohne jegliche ständige Präsenz auf russischem Territorium,
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durch eine Repräsentanz oder Filiale,
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durch eine nach dem russischen Recht gegründete juristische Person (Tochtergesellschaft).
Repräsentanzen und Filialen von ausländischen Unternehmen in Russland
Viele ausländische Unternehmen in der Russischen Föderation bedienen sich anfänglich der Geschäftsform einer eigenen Repräsentanz. Dem russischen Recht nach ist die Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person eine abgesonderte Einheit dieser ausländischen juristischen Person außerhalb des Sitzes der Hauptniederlassung. Die Repräsentanz vertritt die Interessen der Hauptniederlassung und übt keine kommerzielle Tätigkeit aus.
Die Repräsentanz ist zwar keine juristische Person und darf nicht wirtschaftlich tätig werden, sie bietet aber eine attraktive Plattform, um Kontakte zu knüpfen, Marktforschung zu betreiben, Marketingtätigkeiten zu entfalten oder Verträge vorzubereiten etc. In Russland stellt die Repräsentanz eine gängige und im Geschäftsleben in hohem Maße akzeptierte Form des geschäftlichen Auftritts dar.
Bei einer Filiale einer ausländischen juristischen Person handelt es sich ebenfalls um eine abgesonderte Einheit dieser ausländischen juristischen Person außerhalb des Sitzes der Hauptniederlassung. Im Gegensatz zur Repräsentanz übt eine Filiale im Namen der Hauptniederlassung die Funktionen der juristischen Person (kommerzielle Tätigkeit) ganz oder zum Teil aus.
Sowohl Repräsentanzen als auch Filialen sind keine juristischen Personen. Der Leiter einer Repräsentanz bzw. Filiale handelt auf Grund einer Vollmacht der ausländischen juristischen Person.
Durch Handeln des Filial- bzw. Repräsentanzleiters entstehen Rechte und Pflichten der ausländischen juristischen Person.
Die Errichtung einer Repräsentanz oder Filiale bedarf einer Akkreditierung (Genehmigung). Diese Akkreditierung erfolgt durch Eintragung in das Staatliche Register der Filialen bzw. Repräsentanzen und anschließender Aushändigung der Akkreditierungsurkunde.
Die Akkreditierung erfolgt auf Antrag bei der Staatlichen Registrierungskammer beim Justizministerium der Russische Föderation und Vorlage der erforderlichen Unterlagen (u.a. Handelsregisterauszug des Antragstellers, Beschluss über die Eröffnung einer Filiale bzw. Repräsentanz sowie Vollmacht für den Leiter).
Unsere Juristen haben eine langjährige Erfahrung im Bereich der Akkreditierung von Repräsentanzen und Filialen. Da wir auch ständig mit Beamten der Staatlichen Registrierungskammer beim Justizministerium der Russische Föderation im Kontakt bleiben und alle Besonderheiten der Zusammenarbeit mit dieser Behörde kennen, können wir unseren Kunden auch in Problemfällen immer unterstützen.
Die Dienstleistungen von Jus Privatum beinhalten:
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Vorbereitung der oben erwähnten Unterlagen,
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die Übergabe und die Abholung an der staatlichen Registrierungskammer,
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Bestellung des Stempels,
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Anmeldung bei der Steuerbehörde,
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Anmeldung in statistische Register der Rosstatistik,
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Beauftragung der Bescheinigungen aus staatlichen Funden,
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Eröffnung der Konten in Banken.
Gründung einer Tochtergesellschaft in Russland
Für die Gründung einer Tochtergesellschaft in der Russischen Föderation eignen sich::
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Offene Aktiengesellschaft (OAO)
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Geschlossene Aktiengesellschaft (ZAO)
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO)
Die wesentlichen Bereiche des russischen Gesellschaftsrechts werden im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Für die AG und die GmbH existieren darüber hinaus eigene Sondergesetze. Für ausländische Investoren sind insbesondere die Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der ZAO und der OOO relevant.
Geschlossene Aktiengesellschaft (ZAO)
Die geschlossene Aktiengesellschaft unterscheidet sich von der offenen Aktiengesellschaft dadurch, dass sie ihre Aktien nicht einem unbestimmten Personenkreis öffentlich anbietet sondern alle Aktien von den Gründern oder einem sonstigen geschlossenen Personenkreis übernommen werden müssen. Die Zahl der Aktionäre darf 50 nicht überschreiten, andernfalls muss die Gesellschaft in eine kapitalmarktfähige offene Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Spätestens bis 3 Monate nach der staatlichen Registrierung einer ZAO muss mindestens 50% des Grundkapitals eingebracht worden sein.
Die Registrierung von Aktien bei der Föderalen Dienst für Wertpapiermarkt (FSFR) ist erforderlich. Die Veräußerung von Aktien von ZAO muss man bei der Steuerbehörde nicht anmelden. Es macht die Joint Venture – Projekten einfacher zu gestalten und erlaubt es viel Zeit und Geld bei den ständigen Wechseln der Aktionäre zu vermeiden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO)
Bei einer OOO handelt es sich nach russischem Recht um eine Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Anteile aufgeteilt ist und deren Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der OOO haften.
Das Mindestkapital ergibt sich aus dem 100-fachen Wert des zum Zeitpunkt der Registrierung festgelegten gesetzlichen Basislohns (ca. 250 €). Die OOO eignet sich als 100%iges Tochterunternehmen. Bei der OOO ist die Gründung als Ein-Personen-Gesellschaft zulässig. Einziger Gesellschafter einer OOO darf aber nicht eine Kapitalgesellschaft sein, die ihrerseits eine Ein-Person-Gesellschaft ist.
Die Anzahl der Gesellschafter darf insgesamt 50 nicht überschreiten. Eine Gesellschaft gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Registrierung durch die Steuerbehörden als gegründet und wird als juristische Person rechtsfähig. Bis zur staatlichen Registrierung muss mindestens 50% des Grundkapitals eingebracht worden sein. Das gesamte Stammkapital muss spätestens 1 Jahr nach der staatlichen Registrierung eingezahlt worden sein.
Die OOO muss nicht (wie die ZAO) die Aktien bei der FSFR registrieren lassen. Im Gegensatz zur ZAO muss die Übertragung der Anteile von einer OOO bei der Steuerbehörde registriert sein.
Vorgang der Registrierung (OOO/ZAO)
Für die Firmengründung müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
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1. Auszug aus dem Handelsregister des Gesellschafters (für juristische Personen),
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2. Gesellschaftsvertrag des Gesellschafters (für juristische Personen),
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3. Passkopie des Gesellschafters (für Privatpersonen),
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4. Passkopie des zukünftigen Generaldirektors der zu errichtenden Gesellschaft,
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5. Vollmacht von allen Gesellschaftern an einen Mitarbeiter unseres Büros (Muster wird zusätzlich zugeschickt),
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6. Garantieschreiben des Vermieters zur Miete der Büroflächen für die zu errichtende Gesellschaft (die Firmenadresse können wir auch vor Ort für Sie besorgen – die Kosten liegen zur Zeit bei EUR 1 000 jährlich).
Die Dokumente von 1.-2. und 5. müssen notariell beglaubigt und mit einer Apostille nach Hager Konvention von 1961 versehen sein.
Sobald die oben erwähnten Unterlagen bei uns ankommen, bereiten wir die Gründungsdokumente der zu errichtenden russischen Gesellschaft in deutscher Sprache vor (5 Arbeitstagen). Die müssen in Deutschland unterschrieben, beglaubigt und apostilliert und danach Russland verschickt werden. Aufgrund dieser Unterlagen wird die russische Registrierungsbehörde die Gesellschaft anmelden (1 bis 1,5 Monaten). Danach bestellen wir den Firmenstempel (2 Tage), eröffnen die Bankkonten (2-7 Tage - hängt von der Bank ab) und benachrichtigen alle notwendige Staatsorgane.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
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